Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea)
Wasser-Kreuzkraut (Senecio aquaticus)
Alpen-Kreuzkraut (Senecio alpinus)
Schmalblättriges Kreuzkraut (Senecio inaequidens)

Kreuzkräuter und Naturschutz

Titelseite Tagungsband "Kreuzkräuter und Naturschutz"

Der Tagungsband der internationalen Fachtagung in Göttingen 2017 - Heft Nr. 23 der Schriftenreihe "Landschaft als Lebensraum" - ist fertig und steht über diesen Link zum Download bereit.

Die Vorträge der 10 Expertinnen und Experten fassen das aktuelle Wissen rund um Kreuzkräuter zusammen und leiten daraus Handlungsempfehlungen für die Praxis ab. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, auf welchen für den Naturschutz relevanten Flächen welche Kreuzkräuter wie reguliert werden sollen. Vertieft betrachtet werden die drei einheimischen Arten Jakobs-, Wasser- und Alpenkreuzkraut sowie das nicht-heimische Schmalblättrige Kreuzkraut.

Hier können Sie den gedruckten Tagungsband bestellen.

Zur Pressemitteilung vom 6. Juni 2017

Göttinger Erklärung zu Kreuzkräutern verabschiedet

Wie gefährlich verschiedene Kreuzkraut-Arten für Menschen und Tiere sind und wie man deshalb mit ihnen umgehen muss, ist umstritten. Die Göttinger Erklärung zu Kreuzkräuter fasst jetzt den aktuellen Wissensstand zusammen und enthält konkrete Handlungsempfehlungen.

Die Göttinger Erklärung ist das Ergebnis der internationalen Fachtagung „Kreuzkräuter und Naturschutz“, die vom 31. Januar bis 1. Februar 2017 in Göttingen stattfand. Renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellten ihre Forschungsergebnisse vor und diskutierten ihre Erfahrungen mit rund 100 Akteuren aus Naturschutz, Landwirtschaft und Landschaftspflege. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) hatte die Tagung organisiert, um im Spannungsfeld Naturschutz und Landwirtschaft das bestehende Expertenwissen zu sammeln und die Akteure vor Ort mit Handlungsempfehlungen zu unterstützen.

Zur Göttinger Erklärung

Zur Pressemitteilung

Die internationale Fachtagung "Kreuzkräuter und Naturschutz" fand am 31. Jan./1. Feb. 2017 im Alfred-Hessel-Saal der Universitätsbibliothek Göttingen statt.
Fachtagung "Kreuzkräuter und Naturschutz"

Internationale Fachtagung "Kreuzkräuter und Naturschutz"

Die zweitägige Tagung fand vom 31. Jan. bis 1. Feb. 2017 im Alfred-Hessel-Saal im Historischen Gebäude der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen statt.

International anerkannte Expertinnen und Experten präsentierten ihre Studienergebnisse und berichteten aus der Praxis . Der Fokus lag dabei auf drei Kreuzkraut-Arten. Das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea) besiedelt vor allem trockene Standorte. Das Wasser-Kreuzkraut (Senecio aquaticus) bevorzugt feuchte und nasse Standorte. Das Schmalblättrige Kreuzkraut (Senecio inaequidens) ist aus Südafrika eingewandert, zählt zu den invasiven Neophyten und breitet sich europaweit aus.

Zu den Präsentationen

Zur Pressemitteilung "Leben mit Kreuzkräutern"

Entwarnung für Milch, Eier und Fleisch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat das Gesundheitsrisiko für Pyrrolizidin-Alkaloide in wichtigen Lebensmittelgruppen bewertet.

Kreuzkräuter enthalten Pyrrolizidin-Alkaloide (PA). Sie bilden diese Inhaltsstoffe, um Fraßfeinde abzuwehren. In Lebensmitteln sind PA nicht erwünscht, da sie die Leber schädigen und im Tierversuch erbgutverändernde und krebsauslösende Wirkungen zeigten.

Hauptquellen, über die Verbraucherinnen und Verbraucher PA aufnehmen, sind gemäß der Stellungnahme Nr. 030/2016 des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vom 28. September 2016 mit PA verunreinigte Kräutertees (einschließlich Rooibostee), schwarzer und grüner Tee sowie Honig. Das BfR schreibt in der Zusammenfassung: "Die in diesen Lebensmitteln enthaltenen PA-Mengen können sowohl für Kinder als auch für Erwachsene bei längerer (chronischer) Aufnahme gesundheitlich bedenklich sein. Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht hier jedoch nicht."

Entwarnung gibt das Bundesamt für Risikoforschung für Milch, Eier und Fleisch. Es schreibt: „Fütterungsstudien zeigen, dass PA aus PA-haltigem Tierfutter nur in geringem Umfang in Milch und Eier übergehen, in Fleisch wurden sie nicht nachgewiesen. Der Beitrag dieser Lebensmittel zur PA-Gesamtaufnahme ist folglich vernachlässigbar.“

Aus Sicht des DVL ist diese Aussage wichtig für Landwirte, die diese Lebensmittel herstellen. Sie können darauf vertrauen, dass ihre Milch, ihr Fleisch und ihre Eier gar kein oder sehr wenig PA enthalten, so dass von ihren Produkten keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Es bleibt jedoch eine wichtige Aufgabe der Landwirte, das Risiko, dass ihre Tiere über Kreuzkräuter die giftigen PAs aufnehmen, zu minimieren.

Stellungnahme des BfR zu PA in Lebensmitteln

Fragen und Antworten zu PA in Lebensmittel, herausgegeben vom BfR

Vorgaben aus Bayern zum Umgang mit Kreuzkräutern auf Straßengrünflächen und Kompensationsflächen


Die Bayerische Staatsbauverwaltung hat am 18. Juli 2016 vorläufige Hinweise an die Autobahndirektionen und Bauämter mit Straßenbauaufgaben sowie an die Regierungen, den Bayerischen Landkreistag und den Bayerischen Gemeindetag verschickt. Die Vorgaben sehen für Kreuzkräuter ein angepasstes Pflegemanagement vor. Die Samenbildung und –verbreitung der Kreuzkrautarten soll gezielt reguliert werden, ohne eine flächendeckende Beseitigung der heimischen Pflanzen zu verfolgen.

Die vorläufigen Hinweise unterscheiden zwischen Landwirtschaft und Nichtkulturland. In der Landwirtschaft gelten die Kreuzkräuter aufgrund ihrer Giftigkeit als Problemunkräuter. Auf Nichtkulturland hingegen sind die heimischen Kreuzkrautarten als natürlicher Bestandteil anzusehen und haben für eine Vielzahl von Insektenarten eine Bedeutung als Lebensraum, Pollen- und Futterpflanze. Dieser Unterscheidung entsprechend wird die Entscheidung zur Bekämpfung der Pflanzen auf Nichtkulturlandflächen – konkret den Straßengrünflächen und Kompensationsflächen – von einer Gefahrenabschätzung abhängig gemacht.

Eine Beseitigung der Kreuzkräuter findet dann statt, wenn Pflanzensamen auf potentiell gefährdete Nachbarflächen, beispielsweise Pferdeweiden, gelangen können. Vorgesehen ist ausschließlich eine mechanische Regulierung der Vorkommen. Mit Maßnahmen wie einer 3-maligen Mahd und Ausreißen oder Ausstechen werden die Pflanzen beseitigt. Herbizide kommen auf Straßengrünflächen und Kompensationsflächen nicht zum Einsatz.

Abgestimmt wurden die vorläufigen Hinweise mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Webseite des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr:
Link zur Veröffentlichung "Vorläufige Hinweise zum Umgang mit Kreuzkräutern an Straßen der Bayerischen Staatsbauverwaltung"
Link zur Seite "Grünflächen pflegen"

Gefördert durch

Gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz

Kontakt

Dr. Jürgen Metzner

DVL-Bundesgeschäftsstelle
Promenade 9
91522 Ansbach

Tel. +49-(0)981 / 1800 99-0

E-Mail: metzner(at)lpv.de

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) · Promenade 9 · 91522 Ansbach
Tel.: +49 (0)981-1800-990 · E-Mail: info@lpv.de · Internet: www.lpv.de